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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Die Erlebnis AKADEMIE AG
Hafenberg 4
93444 Bad Kötzting

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der Erlebnis Akademie AG (nachfolgend AG genannt) und den Kunden.

2. Durch eine Buchung des Kunden kommt ein Vertrag mit der AG erst dann zustande, wenn die mündliche oder schriftliche Buchung von der AG schriftlich bestätigt wird. Der Kunde muss die Auftragsbestätigung gegengezeichnet zurücksenden.

Der in Rechnung gestellte Buchungspreis ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach der Veranstaltung an die AG zu bezahlen und danach mit den gesetzlichen Verzugszinsen (von derzeit 6,97 v. H.) zu verzinsen. Etwaige Mahngebühren bleiben davon unberührt. Der Kunde muss der AG die endgültige Teilnehmerzahl spätestens zwei Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Diese Teilnehmerzahl wird von der AG fakturiert. Bei Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zu Grunde gelegt.

Überschreitungen bis maximal 5% bedürfen keiner Absprache mit der AG, weitergehende Überschreitungen müssen spätestens zwei Arbeitstage vor der Veranstaltung abgesprochen werden.

3. Für den Leistungsumfang und die Buchungspreise gilt die gesonderte Beschreibung der AG in der jeweils gültigen Fassung bzw. ein gesondert formuliertes Angebot. Liegt zwischen der Buchung und der Veranstaltung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, so hat der Kunde zwischenzeitliche, angemessene Leistungsänderungen und Preisänderungen zu akzeptieren.

4. Erklärt der Kunde vor Antritt der Veranstaltung den Rücktritt, so werden folgende Stornogebühren fällig:

- bis 2 Monate vor der Veranstaltung 15 %
- bis 1 Monat vor der Veranstaltung 25 %
- bis 1 Woche vor der Veranstaltung 60 %
- bis 1 Tag vor der Veranstaltung 75 %
- bei Nichtantritt der Veranstaltung 90 %

Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Vertragliche Änderungen bezüglich Teilnehmerzahl und Zeitpunkt der Veranstaltung können, soweit mit dem Betriebsablauf der AG vereinbar, getroffen werden. Die AG ist berechtigt, im Einzelfall eine Gebühr von ¼_ ______ ]X_ berechnen. Sollte es am Veranstaltungstag zu einer zeitlichen Verzögerung von bis zu einer Stunde kommen, kann der Kunde hieraus keine Rechte ableiten.

Eine Absage seitens des Kunden aus Wettergründen ist grundsätzlich nicht möglich. Der Veranstalter kann eine Begehung des Hochseilparks, bzw. eine Durchführung einer anderen Outdoor-Veranstaltung absagen, wenn das Wetter eine sichere Durchführung der Begehung bzw. der Veranstaltung nicht mehr gewährleisten lässt.

5. Die AG ist berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung abzulehnen, wenn der Kunde trotz Aufforderungen den Anweisungen des Personals der AG nicht Folge leistet, oder das Personal der AG den Eindruck hat, dass der Kunde offensichtlich unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung des Buchungspreises.

6. Kann die Veranstaltung wegen höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, so erhält der Kunde den Buchungspreis zurück, weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

7. Die AG haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8. Der Kunde versichert, dass er bzw. die Teilnehmer seiner Veranstaltung, gesund und in der Lage sind, die Anstrengungen im Rahmen der Veranstaltung ohne gesundheitliche Beeinträchtigung zu bewältigen. Insbesondere versichert der Kunde, dass die Teilnehmer frei von Herz-/Kreislaufbeschwerden, schwerwiegenden orthopädischen Problemen und Erkrankungen oder anderen, eine körperliche Tätigkeit nicht zulassenden, gesundheitliche Beeinträchtigung sind. Über etwaige Beschwerden oder Einschränkungen seiner selbst oder der Teilnehmer hat der Kunde die AG unaufgefordert zu unterrichten und auf Verlangen ein ärztliches Tauglichkeitsattest vor Beginn der Veranstaltung vorzulegen. Lehnt ein Mitarbeiter der AG aus diesen Gründen die Durchführung der Veranstaltung ab, so hat der Kunde kein Recht auf Durchführung der Veranstaltung, er erhält seinen Buchungspreis zurück, weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Gäste, die ohne ärztliches Einverständnis an einer Veranstaltung der AG teilnehmen, tun dies auf eigene Gefahr.

9. Vertragliche Ansprüche des Kunden gegen die AG verjähren in sechs Monaten. Im übrigen gilt Deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Lam.

10. Das Urheber- sowie das uneingeschränkte Nutzungsrecht an von der AG während der Veranstaltungen produziertem Film- und Fotomaterial verbleibt bei der AG. Dem Kunden wird das Film-, bzw. Fotomaterial zur kostenlosen privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. Eine gewerbliche Nutzung bleibt ausgeschlossen.

11. Zusatzvereinbarung Quadtrial

11.1. Der Kunde stellt die "Die Erlebnis Akademie AG" im Rahmen einer Quadtrial-Veranstaltung von jeglicher Haftung - materieller wie immaterieller Art - frei. "Die Erlebnis Akademie AG" haftet bei schuldhafter Vertragsverletzung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Kunde unterrichtet seinen Vertragspartner bzw. seine Teilnehmer von diesem Haftungsausschluss.

11.2. Der Kunde haftet für die Rückgabe sämtlicher Fahrzeuge in einwandfreiem Zustand. "Die Erlebnis Akademie AG" hat für die Fahrzeuge eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von EUR 511,00 je Fahrzeug abgeschlossen. Der Kunde trägt im Schadensfall gegenüber der "Die Erlebnis Akademie AG" für diese Selbstbeteiligung pro Fahrzeug.

11.3. Am Veranstaltungstermin wird ein Mitarbeiter der "Die Erlebnis Akademie AG" jeden Teilnehmer in die Fahrzeuge und in die Strecke einweisen. Der Mitarbeiter der "Die Erlebnis Akademie AG" ist hier in vollem Umfang gegenüber dem Teilnehmer weisungsbefugt, er ist insbesondere befugt, die Geeignetheit der jeweiligen Teilnehmer zu prüfen und die Teilnahme vom Ergebnis dieser Prüfung abhängig zu machen.

11.4. "Die Erlebnis Akademie AG" behält sich vor, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen, wenn dies aus witterungsbedingten oder ähnlichen Fällen geboten ist.